Ferienimmobilien Tirol
Sind Sie bereit für das ultimative Renditeobjekt: Gewerbliche Ferienimmobilien Tirol?
Bei dieser Anlageform, der gewerblich touristischen Vermietung von Ferienimmobilien, sind Sie voll berechtigter Unternehmer, haben kein Mieterschutzgesetz als Klotz am Bein, bestimmen zu jeder Zeit vollumfänglich über Ihre Immobilie und haben überdurchschnittlich hohe Renditen (aktuell eine der höchsten am Markt erzielbaren).
Die Wertsteigerung von Ferienimmobilien an sich und im Speziellen bei Ferienimmobilien in Tirol sind in der Regel um einiges höher, aufgrund der hohen Renditen und der meist extrem guten Lagen. Ein Wiederverkauf geht oft auch schneller, da eine breite Investorenschicht aus dem gesamten EU-Raum angesprochen werden kann.
Wir sind Ihr Businessplan für Ferienimmobilien in Tirol
Als Ihre Top Experten und Ferienimmobilien Tirol Partner, helfen wir Ihnen bei allen erforderlichen Notwendigkeiten und betreuen Sie vollumfänglich als kompetenter Partner die gesamte Zeit hindurch.
Sei es der Businessplan, gesetzliche Beratung, Steuerberatung, Finanzierung, gewerbliche Belange, Vermietung und Betreibung, Einrichtung, Versicherung oder einfach nur die richtige Standortwahl.
Wir selbst, oder ein Fachexperte auf dem jeweiligen Gebiet aus unserem engen Netzwerkteam beraten Sie ausführlich vor, während und nach dem Kauf einer gewerblichen Ferienimmobilie.
Stöbern Sie in unserem reichhaltigen Angebot von vielfältigen und extrem lukrativen Ferienimmobilien Tirol.
Unsere Ferienimmobilien und ganz besonders unsere Projekte, sind meist selbst mitentwickelt und befinden sich in Bestlagen welche Ihnen eine sehr hohe Auslastung ermöglichen.
Wichtige Hinweise für Interessierte
Bitte beachten Sie bei Angeboten zu gewerblich touristischen Ferienimmobilien folgende wichtige Punkte:
- Die Widmung des Grundstückes:
Ferienimmobilien in Tirol dürfen nur auf, für diesen Zweck, raumordnerisch genehmigten Grundstücken gebaut werden. Diese können zum Beispiel touristische oder spezielle Mischwidmungen besitzen.
- Bautechnische Eignung:
Alle Ferienimmobilien in Tirol, welche sich in Mehrparteien – Appartementhäusern befinden, benötigen einen Gemeinschaftsraum. Dieser muss mindestens über eine Größe von 0,5m² pro behördlich genehmigtem Bett in diesem Haus verfügen und als vollwertiger Wohnraum gestaltet sein. Räume für diesen Zweck in Kellern oder ohne Fenster sind nicht zugelassen.
Auch muss bei Gebäuden mit über 30 genehmigten Betten eine Betriebsstätten-Genehmigung der Gewerbebehörde vorhanden sein. Diese regelt Dinge wie Brandschutz, Fluchtwege, Belüftung und vieles mehr.
- Behördliche Nutzungsgenehmigung:
Auch müssen Ferienimmobilien in Tirol über einen Bescheid der gewerblich touristischen Nutzung seitens der Baubehörde der zuständigen Gemeinde verfügen.
- Vertragliche Regelung:
Im Wohnungseigentumsvertrag sollte bei touristisch genützten Ferienimmobilien unbedingt ein expliziter Vermerk der gegenseitigen Erlaubnis zur gewerblich touristischen Nutzung eingetragen sein.
Fehlt nur einer dieser oben beschriebenen Punkte, kann die touristische Nutzung untersagt oder beendet werden. Sei es durch Behörden oder Nachbarn.
Leider werden oft vermeintlich günstige Objekte, als Ferienimmobilien angeboten und werden nach dem Kauf immer wieder zu finanziellen Debakeln.
Als professionelle Berater und Experten prüfen wir ihnen gerne angebotene Immobilien auf diese Punkte hin und garantieren Ihnen, dass alle von uns angebotenen Immobilien zu hundert Prozent diese Anforderungen erfüllen. Ihr Ferienimmobilien Tirol Partner.
FAQ - Häufige Fragen
Es gibt bei Neubauwohnungen oft die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges. Auch sämtliche Investitionen wie Einrichtung oder Ausstattung sowie diverse Kaufnebenkosten wie Maklerprovision oder Anwaltsgebühr sind vorsteuerabzugsberechtigt sofern das Basisgeschäft dieser entspricht.
Bei dem von uns angebotenen Modell von individuellen und unabhängigen Immobilien, benötigt man eine Gewerbeanmeldung. Als Ihr Ferienimmobilien Tirol Partner helfen Ihnen dabei und auch bei allen anderen notwendigen Behördenwegen um die alles sorglos betreiben zu können.
Ferienimmobilien können jederzeit wieder an jeden EU-Bürger verkauft werden. Für einen allfälligen Verkaufsgewinn können hierbei Steuern anfallen.
Jeder EU-Bürger darf Ferienimmobilien in Tirol kaufen. Es gelten die selben Rechte und Pflichten wie für österreichische Staatsbürger.
Wichtig ist die legale Möglichkeit der gewerblich touristischen Ferienvermietung.
Hierbei sind einige Punkte zu beachten. Gerne beraten wir Sie ausführlich dazu. Eine kurze Übersicht finden Sie weiter oben im Text.
Auch unterstützen wir Sie bei ALLEN notwendigen Schritten bis Sie mit der Vermietung beginnen können.
Mit Ihrem angemeldeten Gewerbe dürfen Sie Ihre Ferienimmobilie Tirol auch selbst betreiben.
Es wird nicht zwingend eine Betreiber benötigt.
Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Gäste den kompletten Mietpreis schon bezahlen müssen BEVOR sie die Ferienimmobilie Tirol nutzen können, haben Sie kein Mietausfallsrisiko durch Ihre Mieter.
Eventuell verursachte Schäden durch die Mieter sind durch hinterlegte Kautionen oder abgeschlossene Versicherungen meist gedeckt.
Die Renditen sind durch die wochen- und tageweise Vermietung um ein Vielfaches höher als bei Langzeitvermietungen.
Es bieten sich höhere Steuervorteile und die Wertsteigerungen sind in der Regel um Einiges höher als bei klassischen Anlegerobjekten.
Eine vertragliche Beendigung der Vermietung geht in der Regel unkomplizierter und rascher als bei Langzeitvermietungen.
Ferienimmobilien in Tirol sind ganz gewöhnliches Wohnungseigentum mit dementsprechendem Grundbuchseintrag des/der Käufer(s).
Weil Ferienimmobilien von Tirol gewöhnliches Wohnungseigentum sind, kann man ohne weiteres durch Banken finanzieren oder beleihen lassen, wie bei jeder anderen Wohnimmobilie auch.
Ferienimmobilien müssen zur Vermietung komplett möbliert und eingerichtet sein samt Geräten, Geschirr, Bettwäsche, Deko etc.
Bei Neubauimmobilien ist in der Regel dies noch selbst zu organisieren. Hierbei helfen wir Ihnen mit unseren dafür spezialisierten Fachpartnern.
Bei gebrauchten Ferienimmobilien in Tirol ist meistens schon alles vorhanden, was Sie zum Businessstart benötigen.
NEIN. In touristisch gewerblichen Objekten darf KEIN Freizeitwohnsitz begründet werden.
Hierfür benötigt es eine explizite Freizeitwohnsitzwidmung. In Objekten mit Freizeitwohnsitzwidmung darf wiederum KEINE kurzfristige touristische Vermietung erfolgen.
Ferienimmobilien haben etwa die selben Betriebskosten wie Wohnimmobilien oder gewöhnliche Anlegerimmobilien. Strom- und Internetgebühren sind durch den Eigentümer zu bezahlen.
Zusätzlich fallen noch Kosten für einen etwaigen Betreiber an wie Reinigungskosten, Wäscheservicekosten und Internetplattformgebühren.
All diese Kosten werden aber durch die Mieteinnahmen und zusätzlich an die Gäste verrechnete Gebühren getragen, so dass am Ende ein vielfach höherer Ertrag erzielt wird als bei klassischen Anlegerobjekten.
Ferienimmobilien von Tirol haben die gleichen Kaufnebenkosten wie alle anderen Objekte in Tirol.
Diese sind die Grunderwerbsteuer, Grundbuchseintragungsgebühr, Anwaltsgebühr, Maklergebühr und Beglaubigungskosten der Vertragsunterzeichnung. Bei einer Finanzierung kommen noch die Kreditabschlussgebühren und eine allfällige Grundbuchseintragungsgebühr der Bank hinzu.