Ferienwohnung Tirol
Sie suchen ein renditestarkes Immobilienobjekt?
Bei dieser Immobilie, handelt es sich um eine gewerblich touristisch vermietete Ferienwohnung, bei welcher Sie voll berechtigter Unternehmer sind, keinem Mieterschutzgesetz unterliegen, und zu jeder Zeit vollumfänglich über Ihre Immobilie bestimmen. Überdurchschnittlich hohe Renditen sind Ihnen damit sicher (aktuell eine der höchsten am Markt erzielbaren).
Die Wertsteigerung von Ferienwohnungen an sich und im Speziellen bei der Ferienwohnung in Tirol, sind in der Regel um einiges höher, wegen der meist extrem guten Lagen und überdurchschnittlichen Renditen. Möchten Sie die Ferienwohnung wieder verkaufen, geht dies meist auch schneller, da eine breite Investorenschicht aus dem gesamten EU-Raum angesprochen werden kann.
Wir sind Ihr Ferienwohnung Tirol Businessplan
Als Top Experten für Ihre Ferienwohnung Tirol, helfen wir Ihnen bei allen erforderlichen Schritten und betreuen Sie vollumfänglich als kompetenter Partner.
Sei es die gesetzliche Beratung, der Businessplan zu Ihrer Ferienwohnung, Steuerberatung, Finanzierung, Einrichtung, gewerbliche Belange, Vermietung und Betreibung, Versicherung oder einfach nur die richtige Standortwahl.
Wir selbst, oder ein Fachexperte auf dem jeweiligen Gebiet aus unserem engen Netzwerkteam, beraten Sie ausführlich vor, während und nach dem Kauf einer Ferienwohnung aus Tirol.
Bei unserem reichhaltigen Angebot von vielfältigen und extrem lukrativen Objekten können Sie den Traum Ihrer persönlichen Ferienwohnung Tirol verwirklichen.
Die meisten unserer Angebote zum Thema Ferienwohnung Tirol und ganz besonders unsere Neubau-Projekte sind meist selbst mitentwickelt und befinden sich in Bestlagen, welche Ihnen eine sehr hohe Auslastung ermöglichen.
Wichtige Hinweise für Interessierte
Wichtiger Hinweis:
Bitte beachten Sie bei Angeboten zur gewerblich touristischen Ferienwohnung in Tirol folgende wichtige Punkte:
- Die Widmung des Grundstückes:
Eine Ferienwohnung in Tirol darf nur auf, für diesen Zweck raumordnerisch genehmigten, Grundstücken gebaut werden. Diese können zum Beispiel touristische oder spezielle Mischwidmungen besitzen.
- Bautechnische Eignung:
Jede Ferienwohnung in Tirol, welche sich in Mehrparteien – Appartementhäusern befindet, benötigt einen Gemeinschaftsraum im selben Gebäude. Dieser muss mindestens über eine Größe von 0,5m² pro behördlich genehmigtem Bett in diesem Haus verfügen und als vollwertiger Wohnraum gestaltet sein. Räume für diesen Zweck in Kellern oder ohne Fenster sind nicht zugelassen.
Bei Gebäuden mit über 30 genehmigten Betten ist eine Betriebsstättengenehmigung der Gewerbebehörde erforderlich. Diese regelt Dinge wie Brandschutz, Fluchtwege, Belüftung und vieles mehr.
- Behördliche Nutzungsgenehmigung:
Ihre Ferienwohnung benötigt darüber hinaus einen Bescheid über die gewerblich touristische Nutzung seitens der Baubehörde der zuständigen Gemeinde.
- Vertragliche Regelung:
Im Wohnungseigentumsvertrag sollte bei einer touristisch genützten Ferienwohnung unbedingt ein expliziter Vermerk der gegenseitigen Erlaubnis zur gewerblich touristischen Nutzung eingetragen sein.
Fehlt nur einer dieser oben beschriebenen Punkte, kann die touristische Nutzung der Ferienwohnung Tirol untersagt oder beendet werden. Sei es durch Behörden oder Nachbarn.
Leider werden oft vermeintlich günstige Objekte, als Ferienwohnungen angeboten und werden nach dem Kauf immer wieder zu finanziellen Debakeln.
Als professioneller Berater und Experten zum Thema Ferienwohnung Tirol prüfen wir ihnen gerne angebotene Immobilien auf diese Punkte und garantieren Ihnen, dass alle von uns angebotenen Ferienwohnungen zu hundert Prozent diese Anforderungen erfüllen.
FAQ - Häufige Fragen
Grundsätzlich gibt es oft die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei einer Ferienwohnung als Neubauobjekt. Auch diverse Kaufnebenkosten wie Maklerprovision oder Anwaltsgebühr sowie sämtliche Investitionen wie Einrichtung oder Ausstattung sind vorsteuerabzugsberechtigt sofern das zu Grunde liegende Geschäft dazu berechtigt ist.
JA, benötigt man eine Gewerbeanmeldung. Hierbei und auch bei allen anderen notwendigen Behördenwegen rund um die Ferienwohnung sind wir Ihnen stets behilflich.
Jeder EU-Bürger darf eine Ferienwohnung aus Tirol kaufen. Es gelten hier dieselben Rechte und Pflichten wie für österreichische Staatsbürger.
Die Legalität der gewerblich touristischen Ferienvermietung ist der wichtigste Punkt.
Dafür sind einige Voraussetzungen notwendig. Gerne beraten wir Sie ausführlich dazu. Mehr Informationen finden Sie weiter oben im Text.
Wir unterstützen Sie auch bei ALLEN notwendigen Schritten bis Sie mit der Vermietung beginnen können.
Mit dem vorhandenen Gewerbeschein kann man die Ferienwohnung jederzeit selbst betreiben.
Ein Betreiber wird nicht unbedingt benötigt.
Ihre Gäste bezahlen den kompletten Mietpreis schon BEVOR sie die Ferienwohnung nutzen können. Dadurch haben Sie kein Mietausfallsrisiko durch Ihre Mieter.
Verursachte Schäden durch die Mieter sind durch abgeschlossene Versicherungen oder einer hinterlegten Kaution meist gedeckt.
Durch die wochen- und tageweise Vermietung bewegt sich die Rendite in einem vielfach höheren Bereich als bei Langzeitvermietungen.
Auch um einiges höhere Wertsteigerungen und Steuervorteile als bei klassischen Anlegerobjekten sind die Regel.
Vertraglich kann die Vermietung bei einer Ferienwohnung rascher beendet werden als bei Langzeitvermietungen.
Eine Ferienwohnung in Tirol ist gewöhnliches Wohnungseigentum und daher mit dementsprechendem Grundbuchseintrag des/der Käufer(s) versehen.
Weil eine Ferienwohnung gewöhnliches Wohnungseigentum ist, finanziert eine Bank ohne weiteres die Immobilie, wie bei jeder anderen Wohnimmobilie auch.
Eine Ferienwohnung hat in etwa die selben Betriebskosten wie eine Wohnimmobilie oder gewöhnliche Anlegerimmobilien. Einzig Strom- und Internetgebühren sind bei der Ferienwohnung noch zusätzlich durch den Eigentümer zu bezahlen.
Des Weiteren fallen noch Kosten für einen etwaigen Betreiber an.
Darunter fallen auch Reinigungskosten, Wäscheservicekosten und Internetplattformgebühren.
Sämtliche oben erwähnten Kosten werden aber durch die Mieteinnahmen und zusätzlich an die Gäste verrechnete Gebühren abgedeckt, so dass naturgemäß ein um einiges höherer Ertrag übrig bleibt, als bei klassischen Anlegerobjekten.
Eine Ferienwohnung muss für die Vermietung komplett möbliert und eingerichtet sein, samt Geschirr, Geräten, Bettwäsche, Deko etc.
Die Neubauferienwohnung ist in der Regel selbst auszustatten. Dabei helfen wir Ihnen gerne mit unseren dafür spezialisierten Fachpartnern.
Eine gebrauchte Ferienwohnung aus Tirol besitzt in der Regel schon die notwendige Ausstattung für Ihren Businesstart.
NEIN. In einem touristisch gewerblichen Objekt in Tirol darf KEIN Freizeitwohnsitz begründet werden.
Dafür ist eine explizite Freizeitwohnsitzwidmung notwendig. Bei einer genehmigten Freizeitwohnsitzwidmung darf wiederum KEINE kurzfristige touristische Vermietung erfolgen.
Eine Ferienwohnung aus Tirol hat die gleichen Kaufnebenkosten wie alle anderen Immobilien.
Diese Kosten sind im Speziellen die Grundbuchseintragungsgebühr, Grunderwerbsteuer, Maklergebühr, Anwaltsgebühr und die Beglaubigungskosten der Vertragsunterzeichnung. Bei einer allfälligen Finanzierung kommen noch die Kreditabschlussgebühren und – falls erforderlich – eine Grundbuchseintragungsgebühr der Bank hinzu.